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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 690

Grünes Licht für zahlreiche abgabenrechtliche Änderungen

Reparatur der GrESt-Bemessungsgrundlage – enger Zinsenbegriff bei Beteiligungserwerben – neue Leistungsortregelungen, EU-USt-One-Stop-Shop

(SWK) – Der Ministerrat hat am mit dem Beschluss der Regierungsvorlagen zu einer Novelle des GrEStG und zum abgabenrechtlichen Teil des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2014 die Weichen für zahlreiche abgabenrechtliche Änderungen gestellt. Um die vom VfGH i. Z. m. der Aufhebung des § 6 GrEStG gesetzte Frist () zu wahren, wurden die ursprünglich in einem Gesetzespaket gebündelten Vorhaben geteilt: Die Änderung des GrEStG soll noch im Mai im Parlament beschlossen und im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden, das BBG 2014 kurz darauf. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen in beiden Gesetzesvorhaben zusammengefasst. In den nächsten SWK-Heften wird der jeweilige konsolidierte Gesetzestext samt Erläuterungen abgedruckt werden.

1. Verfassungskonforme Grunderwerbsteuerbemessungsgrundlage

Mit Erkenntnis vom , G 77/12, hat der VfGH § 6 GrEStG als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des in Kraft. Ohne Neuregelung käme als Wert des Grundstücks im Sinne des § 4 Abs. 2 GrEStG – anstatt wie bisher der Einheitswert – der gemeine Wert im Sinne des § 10 BewG zur Anwendung. Durch die Änderung des GrEStG sollen eine praktikable, verfassungskonforme und möglichst aufkommensneutrale GrESt-Bemessungsgrundlage für unentgel...

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