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Verfahren: Haftungsbescheid
Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom , 2005/13/0145, ausgesprochen, dass dann, wenn der zur Haftung Herangezogene nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt wird, dass die Abgaben schon bescheidmäßig festgesetzt worden sind, infolge unvollständiger Information ein Mangel des Verfahrens vorliegt, der im Verfahren über die Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht sanierbar ist. – (§ 248 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/16/0165)