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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 728

USt: öffentliche Schulen

Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1777/2005 mit bzw. deren Nachfolgeverordnung (EU) Nr. 282/2011 ist für den Tätigkeitsbereich, der von der Befreiungsbestimmung des Art. 132 Abs. 1 lit. i MwStSyst-RL erfasst wird, ein Mindestumfang verbindlich festgelegt („Schulungsmaßnahmen mit direktem Bezug zu einem Gewerbe oder einem Beruf sowie jegliche Schulungsmaßnahme, die dem Erwerb oder der Erhaltung beruflicher Kenntnisse dient. Die Dauer der Ausbildung, Fortbildung oder beruflichen Umschulung ist hierfür unerheblich.“) Die in Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 177/2005 bzw. der Verordnung (EU) Nr. 282/2011 angeführten Schulungsmaßnahmen sind daher – unbeschadet der Regelung des Art. 133 MwStSyst-RL – in jedem Fall von der Befreiungsbestimmung erfasst, unabhängig davon, ob sie sich in einem Mitgliedstaat als eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit darstellen. – (§ 6 Abs. 1 Z 11 lit. a UStG 1994), (Abweisung)

( 2011/15/0109)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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