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Abgrenzungsfragen beim Begriff des „alternativen Investmentfonds“ aus steuerrechtlicher Perspektive
Gemeinsame Anlage – Einsammeln von Kapital – Anzahl von Anlegern – festgelegte Anlagestrategie – Nutzen der Anleger – operative Tätigkeit
Mit BGBl. I Nr. 135/2013 wurde die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIF) in Österreich umgesetzt. Den ErlRV zufolge sollte die Umsetzung auch zum Anlass genommen werden, die steuerliche Behandlung von Investmentfonds an die geänderten aufsichtsrechtlichen Vorgaben anzupassen. Dieser Beitrag soll auf Basis der Stellungnahmen der österreichischen, deutschen sowie europäischen Aufsichtsbehörden und der dazu ergangen Literatur den Begriff des AIF näher beleuchten, der aus dem Aufsichtsrecht übernommen wurde und sowohl für die Besteuerung inländischer als auch ausländischer Vehikel zentrale Bedeutung hat. Angesichts der sich erst im Anfangsstadium befindlichen Diskussion dieses Begriffes sollen insbesondere Abgrenzungsfragen herausgearbeitet werden und etwaige „Grenzfälle“ identifiziert werden.
1. Steuerliche Änderungen durch die Umsetzung der AIFM-Richtlinie
Getreu dem Ziel der Richtlinie schafft das AIFMG für ein breites Spektrum an Kapitalansammel- und anlagevehikeln ein harmonisiertes aufsichtsrechtliches Regelwerk. Eine steuerliche Harmonisierung ist dagegen in der Richtlinie nicht vorgesehen. Trotzdem hat sich der österreichische (Steuer-)Gesetz...