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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 692

Grunderwerbsteuer ist nichts anderes als versteckte Erbschafts- und Schenkungssteuer!

Durch die Hintertüre wird unentgeltlicher Grundstückserwerb sehr wohl besteuert

Karlheinz Schubert

SWK-Leser Dr. Karlheinz Schubert, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, schreibt uns zum Beitrag von Reinhold Beiser betreffend Ersatzbemessungsgrundlage in der Grunderwerbsteuer in SWK-Heft 12/2014, 585 ff.):

„Die Ausführungen von Prof. Beiser unter dem Gesichtspunkt der ‚gleichmäßigen Belastung‘ sind grundsätzlich, betrachtet man die Grunderwerbsteuer isoliert, völlig zutreffend. Nicht übersehen darf man jedoch, dass die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Erwerben nichts anderes ist als eine versteckte Erbschafts- und Schenkungssteuer – sie heißt nur anders! Also durch die Hintertüre wird unentgeltlicher Erwerb sehr wohl nach wie vor besteuert, aber nur dort, wo der Steuerpflichtige nicht ‚auskommt‘. Es ist nicht einzusehen, warum Zuwendungen ‚in Cash‘ (steuerfrei!) gegenüber Grundstückszuwendungen deutlich bevorzugt werden, wo doch gerade bei Zuwendungen ‚in Cash‘ Steuerzahlungen leichter möglich sind als bei Sachzuwendungen (Grundstücke). Eine Diskussion über Ungerechtigkeiten innerhalb von Grundstückstransaktionen ist daher entbehrlich, da eine Besteuerung unentgeltlicher Grundstückserwerbe im Lichte des derzeitigen Besteuerungsregimes ohnehin dogmatisch nicht zu begr...

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