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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 719

Neues zur steuerfreien Ausfuhrlieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts

Handylieferung im Rahmen eines grenzüberschreitenden Reihengeschäfts steuerfrei?

Veronika Seitweger und Stefan Kalt

Der 5. Senat des FG Münster hat entschieden, dass die erste Lieferung im Rahmen eines Reihengeschäfts die „unbewegte“ und damit steuerpflichtige Lieferung sein kann, obwohl vor der Beförderung der Ware ins Ausland eine Eigentumsübertragung an den Letztabnehmer noch nicht erfolgt ist.

1. Sachverhalt

Die Klägerin verkaufte 20.000 Handys an die in Großbritannien ansässige Gesellschaft S Ltd. Die S Ltd beauftragte ihrerseits ein Beförderungsunternehmen, die H Ltd, mit dem Transport von 15.000 Handys an Abnehmer in Dubai. Die Ausfuhrlieferung fand unzweifelhaft statt, und die Handys kamen auch bei den Abnehmern in Dubai an. Die verbleibenden 5.000 Handys wurden nach Großbritannien geliefert, deren weitere Behandlung im Verfahren allerdings unstrittig war.

Die Klägerin behandelte den Vorgang betreffend die Handylieferung nach Dubai als steuerfreie Ausfuhrlieferung und stellte eine Rechnung ohne Umsatzsteuer, aber mit dem Hinweis „EU Ausfuhrlieferungen sind nach § 4 Abs. 1b [d]UStG steuerfrei ...“ aus. Der Umsatz wurde auch dementsprechend in der Umsatzsteuervoranmeldung als steuerfrei behandelt.

Im Zuge einer Umsatzsteuersonderprüfung kam das Finanzamt zu einem anderen Ergebnis und beurteilte di...

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