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Steuerfreie Lieferung von Pocket-Bikes
Die Lieferung von sog. Pocket-Bikes (Motorräder, Motorroller und Quads in Miniaturausgabe) an Privatpersonen in das Gemeinschaftsgebiet ist umsatzsteuerfrei. § 1b Abs. 2 Nr. 1 dUStG (innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge) erfasst bei unionsrechtskonformer Auslegung nur solche motorbetriebenen Landfahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Zur Personenbeförderung bestimmt sind aber auch solche Fahrzeuge, die von den Erwerbern für Sport- oder Freizeitzwecke verwendet werden, wie eben die besagten Pocket-Bikes (BFH , V R 21/11). Anmerkung: Das Urteil des BFH betrifft nur die Befreiung des Exports der Pocket-Bikes von der deutschen Umsatzsteuer. Als innergemeinschaftlicher Erwerb unterliegt der Vorgang dagegen der Umsatzbesteuerung im jeweiligen Heimatland des Käufers mit dem dort geltenden Steuersatz. Zur Parallelbestimmung (innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge; motorbetriebene Landfahrzeuge) im österreichischen Recht siehe Art. 1 Abs. 8 Z 1 UStG 1994.