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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 727

Sanierungsgewinn

Soweit bei Ermittlung des Einkommens einer Körperschaft dem Sanierungsgewinn Verluste aus derselben Einkunftsquelle oder derselben Einkunftsart (und sodann gegebenenfallsS. 728 aus anderen Einkunftsarten) gegenüberstehen, können sie im Einkommen der Körperschaft nicht mehr enthalten sein. Solcherart ergibt sich bei der Ermittlung des Einkommens des unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds, ob und gegebenenfalls in welchem Ausmaß ein von diesem Gruppenmitglied erzielter Sanierungsgewinn i. S. d. § 23a KStG 1988 in seinem Einkommen enthalten ist. Nur ein in diesem Sinne im Einkommen des Gruppenmitglieds enthaltener Sanierungsgewinn kann dem beteiligtem Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger zugerechnet werden. – (§ 9 KStG 1988), (Abweisung)

( 2012/15/0054)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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