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SWK 15, 15. Mai 2014, Seite 727

USt: durchlaufender Posten

Es steht der Annahme durchlaufender Posten entgegen, wenn Spielteilnehmer einer Spielgemeinschaft für Lotto 6 aus 45 nicht exakt über die Höhe des Spieleinsatzes unterrichtet werden; ebenso steht es der Annahme eines durchlaufenden Postens entgegen, wenn die Beträge nicht im Namen des Kunden verauslagt werden. – (§ 4 Abs. 3 UStG 1994), (Abweisung)

( 2011/15/0053)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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