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SWK 32, 10. November 2013, Seite 1416

Straßenverkehrsordnung

Es bestehen keine kompetenzrechtlichen und rechtsstaatlichen Bedenken gegen § 66 Abs. 1 zweiter Satz (Erhaltungspflicht von Fahrrädern) StVO. – (§ 66 Abs. 1 zweiter Satz StVO), (Abweisung)

( G 158/10)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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