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Veruntreuung durch Bankangestellten (§ 25 EStG)
Ein Leiter einer Bankfiliale hat im Zeitraum zwischen 1999 und 2006 insgesamt 400.000 Euro durch Behebung von Kundenkonten veruntreut und wurde deshalb auch rechtskräftig verurteilt. Wenn ein Dienstnehmer eine ihm durch den Dienstgeber gebotene Gelegenheit nutzt, um sich zu bereichern, liegen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Dazu gehören auch Vorteile, die sich der Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers verschafft. Damit unterliegen diese Vorteile der Einkommensteuer ( 2009/13/0194).