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SWK 32, 10. November 2013, Seite 1416

Stabilitätsabgabegesetz

Es bestehen keine Bedenken, dass die von Gesetzgeber getroffenen Regelungen im Stabilitätsabgabegesetz überhaupt untauglich wären oder zu sachfremden, willkürlichen Ergebnissen führen würden. – (§§ 1, 2, 3 ff. StabAbgG), (Abweisung)

( B 886/11)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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