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Stabilitätsabgabegesetz
Es bestehen keine Bedenken, dass die von Gesetzgeber getroffenen Regelungen im Stabilitätsabgabegesetz überhaupt untauglich wären oder zu sachfremden, willkürlichen Ergebnissen führen würden. – (§§ 1, 2, 3 ff. StabAbgG), (Abweisung)
( B 886/11)