Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KESt-befreite Altanleihen: Alles beim Alten – oder doch nicht?
Besteuerung von Einkünften aus Altemissionen im Privatvermögen natürlicher Personen nach der Reform durch das BBG 2011
Die Übergangsbestimmung des § 124b Z 186 EStG sieht im Rahmen der „neuen“ KESt eine eigene Regelung für bestimmte Altemissionen vor. Der gegenständliche Beitrag ist aktuellen praktischen einkommensteuerlichen Fragestellungen gewidmet, die sich in Zusammenhang mit Einkünften aus KESt-optionsfähigen Altanleihen im Privatvermögen natürlicher Personen nach der Reform der Kapitalvermögensbesteuerung durch das BBG 2011 bzw. das AbgÄG 2011 ergeben.
1. Sachlicher Anwendungsbereich des § 124b Z 186 EStG
1.1. Legaldefinition der Altemissionen
§ 124b Z 186 EStG i. d. F. AbgÄG 2011 definiert Altemissionen als:
Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen und vor dem in Schilling begeben wurden;
Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen und vor dem in einer anderen Währung als Schilling begeben wurden;
Forderungswertpapiere im Sinne des § 93 Abs. 3 EStG i. d. F. vor dem BBG 2011, die von internationalen Finanzinstitutionen vor dem begeben wurden.
In dieser Bestimmung wurden im Zuge der gesetzlichen Neuordnung der Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen die bis dato zersplitterten „alten“ Tatbestände des § 93 Abs. 3 Z 1 und 2 EStG bzw. des § 94 Z 8 EStG i. d. F. vor dem BBG 2011 in m. E. systemkonformer Weise zusammengeführt.
1.2. Gesetzeswortlaut und ältere Regelungen
Bereits vor dem BBG ...