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Mietvertrag zwischen Tochter und Vater (§ 20 EStG)
Die Tochter des Beschwerdeführers kaufte 2005 ein desolates Eigenheim um 82.000 Euro und vermietete dieses um 250 Euro monatlich an ihren Vater, der das Gebäude um 142.000 Euro sanierte und die dabei entstandenen drei Wohnungen ab Ende 2006 um zusammen 860 Euro vermietete. Das Finanzamt anerkannte das Mietverhältnis nicht. Nach dem VwGH spricht nichts gegen dieses Mietverhältnis; es ist aber abzuklärenS. 1389 , ob der Vater auch wirklich der Vermieter ist und ihm daher die Mieteinnahmen zuzurechnen sind ( 2011/15/0151, 0152).