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Betrieb einer Photovoltaikanlage (§ 2 Abs. 1 UStG)
Der Steuerpflichtige errichtete 2005 um rund 38.000 Euro eine Photovoltaikanlage auf seinem Eigenheim. Im Zeitraum von 2005 bis 2008 hat diese Anlage 19.801 kWh Strom erzeugt; der Steuerpflichtige hat in diesem Zeitraum 44.600 kWh Strom verbraucht. Der von ihm erzeugte Strom wurde voll in das öffentliche Netz eingespeist. Damit bleibt für eine Anwendung der Vorsteuerausschlussbestimmung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG oder für die Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3 Abs. 2 UStG kein Raum. Damit steht die Unternehmereigenschaft fest, und der Steuerpflichtige hat die Vorsteuer zu Recht geltend gemacht ( 2013/15/0201; siehe dazu bereits Renner in SWK-Heft 28/2013, S 1232 ff.).