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SWK 16, 1. Juni 2013, Seite 775

Familienbeihilfe: Anspruch

§ 5 Abs. 1 lit. a FLAG bestimmt, dass bei dem in Betrachtung gezogenen Kalenderjahr jenes zu versteuernde Einkommen, das vor oder nach Zeiträumen erzielt wird, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, bei der Ermittlung des Jahreseinkommens des Kindes nicht zu berücksichtigen ist. – (§ 5 Abs. 1 lit. a FLAG), (Abweisung)

( 2009/16/0256)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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