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SWK 16, 1. Juni 2013, Seite 738

Novelle des Bankwesengesetzes u. a. (Basel III)

Das BMF hat am den Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Bausparkassengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Finanzmarktstabilitätsgesetz, das Finanzsicherheiten-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz, das Sparkassengesetz, das Stabilitätsabgabegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden, in Begutachtung verschickt. Mit diesem Gesetzesentwurf sollen die Richtlinie 2013/XX/EU („CRD IV“) über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und die Richtlinie 2011/89/EU hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats umgesetzt werden. Die Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG werden aufgehoben bzw. in die Verordnung (EU) Nr. xxx/2013 („CRR I“) über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen verschoben. Zur CRD IV und CRR I liegt eine vorläufige Einigung zwischen dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament vor, d...

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