Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2013, Seite 739

Zeitpunkt des Sonderausgabenabzugs (§ 19 EStG)

Nach Lehre und Rechtsprechung sind Sonderausgaben, zu deren Bezahlung ein Darlehen aufgenommen wird, sofort und nicht erst mit Rückzahlung des Darlehens abziehbar (Jakom/Baldauf, EStG5, § 18 Rz. 10). Der maßgebliche Abfluss gemäß § 19 Abs. 2 EStG 1988 liegt eben nicht erst mit Abfluss der (anteiligen) Darlehensrückzahlung, sondern bereits mit Abfluss der (zuvor zugeteilten) Darlehensvaluta an den Empfänger der Sonderausgaben vor (vgl. Jakom/Baldauf, EStG5, § 19 Rz. 31 f.) ( RV/0219-I/12).

Daten werden geladen...