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SWK 16, 1. Juni 2013, Seite 750

BMF versendet Begutachtungsentwurf zur FinStrG-Novelle 2013

Am hat das BMF den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetz-Novelle 2013), in Begutachtung verschickt. Mit der Novelle sollen zwei EU-Richtlinien umgesetzt werden, nämlich einerseits die Richtlinie 2010/64/EU über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen im Strafverfahren und andererseits die Richtlinie 2012/13/EU über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren. Beide Richtlinien sehen eine Ausweitung der Rechte der Beschuldigten vor, die eine Anpassung der derzeit im Finanzstrafgesetz bestehenden Regelungen erfordern. Weiters soll dem Erkenntnis des , durch entsprechende legistische Maßnahmen Rechnung getragen werden. Der VfGH hat darin unter Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz festgestellt, dass auch im Bereich des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens die Bestimmungen des § 3a Strafvollzugsgesetz gelten. Das bedeutet, dass auch in diesem Bereich die Möglichkeit der Erbringung von gemeinnützigen Leistungen an Stelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe besteht. Der Gesetzesentwurf sieht eine entsprechende ausdrückliche Regelung vor, die den Besonderheiten des verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahrens R...

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