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Zurechnung von Mieteinkünften vor Grundbuchseintragung (§ 2 EStG)
Die Beschwerdeführerin, die damals noch nicht österreichische Staatsbürgerin war, kaufte 2011 vermietete Geschäftslokale im Wohnungseigentum. Das Eigentum wurde infolge Erteilung der Genehmigung durch die Grundverkehrskommission erst 2004 nach Erlangung der Staatsbürgerschaft eingetragen. Strittig war, ob ihr die Einkünfte der Jahre 2001 bis 2003 zuzurechnen waren. Das Finanzamt hat ihr die Einkünfte zugerechnet, ohne der Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags Bedeutung zuzumessen. Denn mit dem bloßen Fehlen einer Einverleibung ist das Fehlen der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung nicht vergleichbar. Außerdem muss sich die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung mit dem wirtschaftlichen Eigentum am Bestandobjekt nicht decken, zumal die Beschwerdeführerin nach dem Kaufvertrag nicht berechtigt war, die Mieten auf eigene Rechnung zu vereinnahmen ( 2009/13/0025).