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Vertragsklauseln für Mietverträge als Konsequenz der Neuregelung des § 6 Abs. 2 UStG ab 1. 9. 2012
Wegfall der Optionsmöglichkeit des Bestandgebers wirft eine Reihe von Nachweisfragen und zivilrechtlichen Klärungsbedarf auf
Die Änderungen in § 6 Abs. 2 UStG bewirken eine massive Einschränkung der Optionsmöglichkeit des Bestandgebers zur Umsatzsteuerpflicht, abhängig von der Art der Umsätze des Bestandnehmers. Im Zuge des Abschlusses von Bestandverträgen empfiehlt es sich daher, unbedingt vertragliche Vorsorge dafür zu treffen, dass der Bestandgeber von umsatzsteuerlich relevanten Änderungen der Geschäftstätigkeit des Bestandnehmers informiert wird. Daran anknüpfend muss aber auch dafür eine vertragliche Grundlage geschaffen werden, dass allfällige umsatzsteuerliche Nachteile für den Vermieter durch eine entsprechende Erhöhung des Bestandentgelts ausgeglichen werden können.
1. Änderung der Rechtslage im Bereich der Vermietung – Einschränkung der Möglichkeit zur Option zur Steuerpflicht
1.1. Zum Begriff „nahezu ausschließlich“
Nunmehr kann der leistende Unternehmer (Bestandgeber) von baulich abgeschlossenen, selbständigen Grundstücksteilen nur dann zur Steuerpflicht optieren, wenn der Bestandnehmer das Grundstück/den Grundstücksteil)/den Gebäudeteil nahezu ausschließlich (laut UStR 2000 mindestens 95 %) zur Erzielung von Umsätzen verwendet, die die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Ein Unterschreiten der 95%-Gre...