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SWK 10, 1. April 2013, Seite 560
Auslandsverluste
Im Ausland erlittene Verluste sind bei unbeschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 EStG 1988 zu berücksichtigen. – (§ 1 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
( 2008/13/0201)