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Investitionszuwachsprämie: Vermietung von Maschinen
Gemäß § 108e Abs. 1 EStG 1988 konnte unter anderem hinsichtlich des Jahres 2002 für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern eine Investitionszuwachsprämie geltend gemacht werden. Zu den Voraussetzungen für den Anspruch auf Investitionszuwachsprämie gehört das Vorliegen von betrieblichen Einkünften i. S. d. § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988. Die Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter führt ohne Hinzutreten weiterer Leistungen für sich genommen nicht zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die bloße Vermietung weniger Maschinen begründet keinen Betrieb. – (§ 108e EStG 1988), (Abweisung)
( 2012/15/0055, 0056)