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SWK 10, 1. April 2013, Seite 518

Schaden durch Verkehrsunfall auf Dienstfahrt (§ 16 EStG)

Auf einer Heimfahrt von der Dienststelle in Wien kam es zu einem Verkehrsunfall mit einem Schaden von 4.300 Euro, der von der Versicherung nicht gedeckt war. Unfälle auf beruflich veranlassten Fahrten können Werbungskosten sein, wenn es sich um unverschuldete oder nicht grob fahrlässig herbeigeführte Unfälle handelt. Auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind beruflich veranlasste Fahrten. Mit dem Pendlerpauschale werden nur die typisch anfallenden Kosten abgegolten. Damit sind Unfallkosten als allgemeine Werbungskosten absetzbar, auch wenn nur das kleine Pendlerpauschale zusteht, weil die Benützung des öffentlichen Verkehrsmittel zumutbar gewesen wäre ( 2009/13/0015).

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