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SWK 10, 1. April 2013, Seite 560

Gaststättenpauschalierung: Anwendungsbereich

Der Wortlaut des § 2 der Gaststättenpauschalierungsverordnung lässt keinen Zweifel, dass die Verordnung solche Betriebe nicht als Gaststätten erfasst, die keine Speisen (zur Konsumation in geschlossenen Räumlichkeiten) anbieten. – (§ 2 Abs. 2 Gaststättenpauschalierungsverordnung), (Abweisung)

( 2012/15/0120)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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