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SWK 10, 1. April 2013, Seite 545

Umsatzsteuersatz bei einer „Dinner-Show“

(B. R.) Die Kombination von künstlerischen und kulinarischen Elementen in Form einer „Dinner-Show“ kann eine komplexe Leistung sein, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Bei der Show kosteten die Eintrittskarten ca. 100 Euro und umfassten eine Varieté- und Theatershow, ein Menü mit vier Gängen und die Garderobe. Getränke wurden gesondert berechnet. Die Gäste saßen an Tischen. Vor und zwischen den musikalischen und künstlerischen Darbietungen wurden die einzelnen Gänge und Getränke serviert und abgeräumt. Zur Unterhaltung während des Essens fand als „Nebenprogramm“ eine musikalische Begleitung statt. Die Gesamtdauer der Veranstaltung betrug vier Stunden; davon entfielen eineinhalb Stunden auf das Menü. Allein der Umstand, dass beide Bestandteile im Wirtschaftsleben auch getrennt erbracht werden, rechtfertigt keine Aufspaltung des Vorgangs, wenn es dem durchschnittlichen Besucher der „Dinner-Show“ um die Verbindung beider Elemente geht (BFH , V R 31/10).

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