zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWI 2, Februar 2019, Seite 86

Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Dinner-Shows?

Reduced VAT Rate for Dinner Shows?

Stefanie Geringer und Bernhard Renner

Dinner shows, a combination of entertainment and a multi-course menu, enjoy great popularity. Recently, the German Federal Fiscal Court (BFH) had to decide whether dinner shows, which are to be seen as a bundle of services, are taxed jointly with the standard VAT rate or whether the reduced rate for artists’ performances can be applied to the related services.

I. Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Dinner-Shows

1. Verfahrensgang

Der BFH-Entscheidung vom , XI R 2/16, lag die Frage zugrunde, wie Leistungen im Rahmen einer sogenannten Dinner-Show umsatzsteuerlich zu behandeln seien. Zur Wahrung des Steuergeheimnisses sah der BFH zwar von der Wiedergabe des Sachverhaltes ab, verwies aber auf eine frühere Entscheidung, die sich auf ein (scheinbar) vergleichbares Leistungsangebot bezog: In der zitierten Entscheidung aus 2013 bot ein Hotel in einem vor dem Hotelgebäude aufgebauten Zelt Dinner-Shows zu einem Preis von 93 bis 109 Euro an; vom Entgelt waren neben einer Varieté- und Theateraufführung ein Vier-Gänge-Menü sowie die Garderobe umfasst. Die Gäste saßen während der Dinner-Show an Tischen. Zum Essen, das zwischen den einzelnen Darbietungen stattfand, gab es eine musikalische Begleitung. Ins...

Daten werden geladen...