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Rückzahlung von Pflichtbeiträgen bei Auslandstätigkeit (§ 3 Abs. 1 Z 11 EStG)
Der Beschwerdeführer war Entwicklungshelfer mit steuerfreien Auslandseinkünften und als Beamter karenziert. Damit hatte er vorerst Pensionsbeiträge doppelt zu entrichten. 2006 erhielt er rund 19.700 Euro an Pensionsbeiträgen rückbezahlt, die vom Finanzamt als Einnahmen angesetzt wurden. Da der Beschwerdeführer unbestritten diese rückerstatteten Sozialversicherungsbeiträge für seine begünstigte Auslandstätigkeit entrichtet hat, waren diese rückbezahlten Werbungskosten als nachträgliche Einnahmen dieser begünstigten Auslandstätigkeit ebenfalls steuerfrei zu stellen ( 2008/13/0248).