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Grenzen der Finanzierungsfreiheit bei Vermietung und Verpachtung
Schuldzinsen teilen das Schicksal der finanzierten Immobilie
Aus Anlass einer aktuellen UFS-Entscheidung zum Wohnungstausch zwischen Mieter und Vermieter ( RV/2344-W/11) wird der Frage nachgegangen, in welchen Situationen Schuldzinsen aus der einkommensbeachtlichen Sphäre ausscheiden oder in diese gelangen können.
1. Fallbeispiele
Der Steuerpflichtige hat Eigenmittel von 200.000 Euro und erwirbt zwei Wohnungen (A und B) um je 200.000 Euro. Dafür ist eine Fremdmittelaufnahme von 200.000 Euro erforderlich. Wohnung A wird privat genutzt, Wohnung B wird vermietet.
Der Steuerpflichtige hat eine Wohnung (A) aus Eigenmitteln erworben und selbst bewohnt. Er schafft sich später eine zweite Wohnung (B) fremdfinanziert an. Diese wird nun vermietet.
Wie b), doch zieht er nun selbst in die fremdfinanzierte Wohnung B und vermietet Wohnung A.
Wie b), doch tauscht der Steuerpflichtige nach einigen Jahren mit seinem Mieter die Wohnungen.
Der Steuerpflichtige vermietet eine fremdfinanzierte Wohnung X. Diese verkauft er, und anstatt mit dem Erlös den Kredit zu tilgen, schafft er eine Wohnung Y an, die er weitervermietet.
Der Steuerpflichtige M überträgt eine fremdfinanzierte vermietete Wohnung (A) an seine Ehefrau F. Mit übertragen wird der Kredit, mi...