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SWK 14, 15. Mai 2012, Seite 740

Budgetsanierung: Einigung auf österreichischen Stabilitätspakt

Bund, Länder und Gemeinden haben sich auf einen Stabilitätspakt geeinigt, der die Sparvorgaben für die Gebietskörperschaften festschreibt. Im Sinne der Schuldenbremse wurde im Stabilitätspakt eine Ausgabenobergrenze fixiert. Das Ausgabenwachstum muss unter jenem des BIP bleiben und erstmals wird nun auch der Schuldenabbau innerösterreichisch verankert. Für 2016 wird ein gesamtstaatliches Nulldefizit angestrebt. Im Falle eines Nichteinhaltens von Defizitvorgaben werden nach der getroffenen Vereinbarung Sanktionen in Form eines mehrstufigen Verfahrens nach EU-Vorbild schlagend. Geplant ist, dass verbessernde Maßnahmen unverzüglich gesetzt werden müssen und wenn diese Maßnahmen nicht greifen, werden Sanktionen verhängt. Sollte ein EU-Verfahren drohen, wird diese innerösterreichische Sanktionierung rascher erfolgen. Der Rechnungshof wird einen Bericht über etwaige Defizitsünder verfassen und nach einer Verwarnung werden noch zwei Monate Zeit zur Einleitung von Maßnahmen gewährt, um Sanktionen noch abwehren zu können.

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