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SWK 14, 15. Mai 2012, Seite 717

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Verschmelzung nach Kapitalberichtigung

UmS 189/14/15/12: Die natürliche Person A ist Alleingesellschafterin der GmbH-A, die natürliche Person B Alleingesellschafterin der GmbH-B. Alle Personen und Gesellschaften sind im Inland ansässig. Bei der GmbH-A hat im Jahr 02 eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln stattgefunden, bei der das Nennkapital von 500 um den Vorjahresgewinn i. H. v. 1.000 auf 1.500 erhöht wurde. Die GmbH-A soll zum auf die GmbH-B verschmolzen werden. Anstelle der Abfindung des A mit neuen Anteilen an der GmbH-B tritt B an A Anteile an der GmbH-B aus seinem Besitz nach Maßgabe des Umtauschverhältnisses ab. Hat die Kapitalberichtigung bei der GmbH-A für die übernehmende GmbH-B eine steuerliche Bedeutung?

Antwort: Mittelbar ja. Die GmbH-A konnte den Vorjahresgewinn nach den Vorschriften des Kapitalberichtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 171/1967, in Nennkapital umwandeln. Dies war nach § 3 Z 29 EStG für A steuerfrei; eine ordentliche Kapitalherabsetzung mit Rückzahlung an A innerhalb von zehn Jahren wäre nach § 32 Z 3 EStG als KESt-pflichtige Ausschüttung behandelt worden. Die steuerlich maßgebenden Anschaffungskosten der Beteiligung des A an der GmbH-A haben sich durch die Kapitalberichtigung nicht geändert, sie beziehen ...

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