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Eintritt des Ausschlusses von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung
Nach § 4 Abs. 7 Energieabgabenvergütungsgesetz i. V. m. dem Amtsblatt der Europäischen Union vom , C-288, 20 f., kommt es nicht schon mit , sondern erst mit zum Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe von der Rückvergütung von Energieabgaben ( RV/0188-I/12).