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Veräußerungsüberschuss bei Liebhabereibetrachtung
Einbeziehung von Spekulationsüberschüssen bei Liebhabereiprognose nach der neuen Rechtslage
Wird ein Gebäude außerbetrieblich vermietet, sind nach der Judikatur allfällige Spekulationsüberschüsse nicht in die Gesamtüberschussbetrachtung einzubeziehen. Fraglich ist, ob diese Rechtsauffassung auch noch nach der Neuregelung des § 30 EStG durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012 haltbar ist.
1. Bisherige Judikatur und Literatur
Wird ein Grundstück im Privatvermögen vermietet, werden bekanntlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Eine steuerlich anzuerkennende Einkunftsquelle liegt nach der LVO nur dann vor, wenn innerhalb eines bestimmten Zeitraums derartige Überschüsse erzielt werden können, dass sich ein Gesamtüberschuss ergibt. Die Veräußerung dieses Grundstücks kann nach der alten Rechtslage nur zur Steuerbarkeit führen, wenn ein Spekulationsgeschäft i. S. v. § 30 EStG vorliegt.
Nach dem VwGH kann die Veräußerung des Bestandobjekts keinen steuerlich relevanten Einnahmenüberschuss herbeiführen, da die Veräußerung der Einkunftsquelle im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeachtlich ist. Nach dieser Entscheidung ist dies ausdrücklich ein Unterschied zu den betrieblichen Einkünften, da dort grundsätzlich ein Veräußerungsgewinn zu den jeweiligen Einkünften zählt. Eine ...