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Totalgewinnermittlung im Lichte des Abgabenänderungsgesetzes 2012
Eine Antwort des BMF in der BMF-Info zur neuen Grundstücksbesteuerung scheint im Lichte des AbgÄG 2012 neu zu beurteilen zu sein
Im Rahmen des neuen Tatbestands der privaten Grundstücksveräußerung und der damit zusammenhängenden Probleme werden die Rechtsnormen laufend geändert. Damit werden aber auch bestimmte Fragen, die das BMF vorab beantwortet hat, neu zu beurteilen sein und auch zu abweichenden Ergebnissen führen.
1. Liebhaberei – Totalgewinnermittlung
Wird ein Grundstück vermietet, so sind in die Liebhabereibetrachtung die laufenden erzielbaren Vermietungseinkünfte einzubeziehen. Im außerbetrieblichen Bereich sind dies die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Fraglich war, ob in die Totalüberschussermittlung auch ein etwaiger Spekulationsüberschuss nach § 30 EStG einzubeziehen war. Der VwGH hat dies verneint, da verschiedene Einkunftsarten vorlägen.
In der Literatur wurde für die Rechtslage nach dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 dargestellt, dass viele Argumente für eine Einbeziehung sprächen. Erwähnt wurden:
das Leistungsfähigkeitsprinzip;
die nunmehr gegebene, jedenfalls eintretende Steuerbarkeit im Vergleich zu einem Spekulationsgeschäft;
der Vergleich mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG bzw. der Wegfall von § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 letzter Satz EStG;
der Vergleich zu § 27 EStG, wonach bei Einkünften aus Kapitalvermöge...