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BFGjournal 6, Juni 2017, Seite 207

Liebhaberei bei der Vermietung von zwei Ferienwohnungen durch eine GmbH

Bernhard Renner

Bei der Liebhabereibeurteilung von durch eine GmbH vermieteten Ferienwohnungen ist ein Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Wohnungen nur dann zu berücksichtigen, wenn konkrete Maßnahmen zur Veräußerung gesetzt worden sind. Ein theoretischer Veräußerungsgewinn ist hingegen in eine Prognoserechnung nicht einzubeziehen.


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RV/3100175/2014, Revision nicht zugelassen
§ 2 EStG 1988; § 1 Abs 2 Z 3 LVO

1. Der Fall

Ein US-amerikanischer Staatsbürger beabsichtigte, eine Liegenschaft, auf der sich ein Doppelhaus befindet (zwei aneinandergebaute Chalets), zu erwerben. Zu diesem Zweck gründete er die beschwerdeführende GmbH mit Sitz unter der Anschrift des Doppelhauses. Als alleiniger Gesellschafter fungierte ein österreichischer Staatsbürger, einer der beiden bisherigen Miteigentümer des Doppelhauses, der die Stammeinlage als Treuhänder hielt. Unternehmensgegenstand ist nach dem Gesellschaftsvertrag der Erwerb und die Verwaltung von Liegenschaften.

Das Doppelhaus wurde in den Jahren 1990 bis 1991 errichtet. Nach dem Erwerb im Jahr 2007 durch die GmbH wurde das Gebäude um rund 170.000 Euro saniert und für die Vermietung an Feriengäste adaptiert. Das Chalet 1 (Nutzfläche 110 m2) weist ein Wohnzim...

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