„Die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht nimmt einen höheren Lebensstandard an, wenn die Privatentnahmen die Einkünfte übersteigen“
Im BFGjournal zu Gast: Hofrat Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs
Aufsatz von Matthias Neumayr, BFGjournal 6/2017, 202