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BFGjournal 6, Juni 2017, Seite 202

„Die Rechtsprechung im Unterhaltsrecht nimmt einen höheren Lebensstandard an, wenn die Privatentnahmen die Einkünfte übersteigen“

Im BFGjournal zu Gast: Hofrat Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs

Matthias Neumayr

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Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Salzburg und dem Gerichtsjahr wurde Matthias Neumayr Richteramtsanwärter und 1984 zum Richter der Bezirksgerichte Radstadt und Tamsweg ernannt. Er war bis 1998 Richter an mehreren Gerichten im Land Salzburg und bis 2000 Richter des Oberlandesgerichts Linz. Seit 2001 ist er Hofrat, seit 2017 Senatspräsident des OGH. Schwerpunktmäßig ist Neumayr beim OGH mit Fragen des Zivilrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Unterhaltsvorschussrechts befasst.

Von 2001 bis 2013 war Neumayr Lektor am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz (ab 2003 als Honorarprofessor) und von 2009 bis 2011 Lektor am Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht der WU Wien. Seit Sommersemester 2013 ist er in Teilzeit Universitätsprofessor im Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg mit der Lehrbefugnis für Zivilverfahrensrecht.

Von 2005 bis 2009 arbeitete Neumayr an mehreren EU-Projekten in den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien mit. 2007 entsandte ihn der Europarat als Experten für die Mitarbeit an der Reform der Zivilprozessordnung der Republik Aserbaidschan.

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