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SWK 14, 15. Mai 2012, Seite 751

Liebhaberei: Beurteilung

Ein Teilbereich im Sinne der LVO liegt nicht vor, wenn die Vermietungstätigkeit aufgrund ihres Zusammenhangs mit dem Handelsbetrieb in diesem aufgeht. Das „Herausreißen“ eines einzelnen unrentablen Betriebszweiges oder eines Geschäftsfeldes und dessen Beurteilung als Liebhaberei sind unzulässig. – (§ 1 Abs. 1 LVO 1990), (Abweisung)

( 2007/15/0154, 0125; siehe dazu auch Renner, UFSjournal 2012, 51)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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