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SWK 14, 15. Mai 2012, Seite 724

Umsätze eines Heilmasseurs

Die ausschließlich nach ärztlicher Anordnung von einem freiberuflich tätigen Heilmasseur, der die Berufsbefugnis nach dem MMHmG, BGBl. I Nr. 169/2002, besitzt, als Heilbehandlung erbrachten Massageleistungen sind im Sinne einer unionsrechtskonformen Interpretation des § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 steuerfrei, da aufgrund der beruflichen Qualifikationen von einer qualitativen Gleichwertigkeit der Behandlungen im Vergleich mit jenen eines Physiotherapeuten im Sinne des MTD-Gesetzes auszugehen ist. ( RV/0384-G/11; siehe Fink, UFSjournal 2012, 151).

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