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Sonderausgaben: Anlaufverluste
Anlaufverluste, das sind Verluste, die in den ersten drei Veranlagungszeiträumen ab Eröffnung eines Betriebs entstehen, sind auch bei einem Steuerpflichtigen, der den Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermittelt, nach Abs. 6 zu berücksichtigen. „Eine am Zweck der Regelung des § 18 Abs. 7 EStG 1988 orientierte Interpretation erhellt, dass mit dem Veranlagungszeitraum ab ‚Eröffnung eines Betriebes‘ im Sinne dieser Bestimmung jenes Jahr gemeint ist, in welchem im Zuge der Aufnahme einer betrieblichen Tätigkeit erstmalig Aufwendungen angefallen sind. Typischerweise fallen im Rahmen einer Betriebsgründung Aufwendungen bereits an, bevor der Betrieb in der Lage ist, Leistungen am Markt anzubieten und Betriebseinnahmen zu erzielen.“ (§ 18 Abs. 7 EStG 1988 in der Stammfassung), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
– ( 2008/15/0298)