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Gesellschafter-Geschäftsführer
• Hat der mit 80 % beteiligte Geschäftsführer kontinuierlich über einen längeren Zeitraum hindurch die Aufgabe der Geschäftsführung der GmbH wahrgenommen, ist dadurch das Merkmal der Eingliederung in den betrieblichen Organismus der Gesellschaft zweifelsfrei gegeben. - (§ 22 Z 2 EStG 1988), (Abweisung)
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