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SWK 25, 1. September 2010, Seite 122

Die Regierungsvorlage zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2010

Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben - Meldeverpflichtung für Zahlungen ins Ausland - KöSt-Zuschlag bei unterlassener Empfängernennung

Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage (RV 875 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz, das EU-Polizeikooperationsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 - BBKG 2010), beschlossen. Die Änderungen im EStG beinhalten u. a. die Klarstellung, dass bei illegalen Beschäftigungsverhältnissen ein Nettolohn als vereinbart gilt, die Einführung einer am Vorbild des ASVG orientierten Auftraggeberhaftung für Lohnabgaben des Auftragnehmers in der Baubranche, die Datenübermittlung der Sozialversicherungsträger über gemeldete Dienstnehmer und eine (elektronische) Meldeverpflichtung von Zahlungen über 100.000 Euro, die in das Ausland erfolgen. Im KStG wird ein Zuschlag auf die Körperschaftsteuer bei unterlassener Empfängernennung eingeführt, in der BAO werden Verjährungsfristen verlängert, im AVOG 2010 Aufsichts-, Kontroll- und Beweissicherungsbefugnisse der Organe der Abgabenbehörden erweitert (Finanzpolizei). Zu dieser Regierungsvorlage gibt es eine Protokoll-Anmerkung, dass bis zur Beschlussfassung im Parlament noch weitere Gespräche, u. a. über die Auftraggeberhaftung, zu füh...

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