SWK-Spezial: Reverse Charge und Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft
2. Aufl. 2023
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S. 97Abschnitt III: Die Auftraggeberhaftung im EStG
1. Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Das vor gut einem Jahrzehnt in Kraft gesetzte Betrugsbekämpfungsgesetz 2010 (BBKG 2010) brachte wichtige Änderungen im Kampf gegen die Schwarzarbeit im Baugewerbe.
Für die Baubranche ist der mit dem BBKG 2010 eingeführte § 82a EStG von besonderer Bedeutung, weshalb im Folgenden der Fokus auf diese Regelung gelegt wird. Weitere Änderungen werden nur insoweit erläutert, als sie für die österreichische Bauwirtschaft bedeutsam sind.
2. Die Auftraggeberhaftung für lohnabhängige Abgaben
2.1. Die Ähnlichkeit zur ASVG-Haftung
Nachdem im Jahr 2002 die umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Regelung für Bauleistungen in Kraft getreten war, konnte man bei den Unternehmergeschäften in der Baubranche innerhalb weniger Jahre eine deutliche Verlagerung der Betrugsfälle von der Umsatzsteuer hin zu den Sozialversicherungsbeiträgen und den Lohnabgaben erkennen. Mit der Einführung der Auftraggeberhaftung (AGH) im Sozialrecht wurde in Reaktion auf diese Entwicklung ein erster maßgeblicher Schritt gegen den Sozialbetrug in der Baubranche gesetzt. Mit § 82a EStG wurde darauf aufbauend normiert, dass bei Subauftragsvergaben von Bauleistungen das auftraggebende ...