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SWK 25, 1. September 2010, Seite S 765

Wann sind Kosten für ein Alten- oder Pflegeheim eine außergewöhnliche Belastung?

Wo liegt die Grenze zwischen altersbedingter und besonderer Betreuungsnotwendigkeit?

Thomas Kühbacher

Gebieten Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit die Unterbringung in einem Alters- oder Pflegeheim, so sind die Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. Nach Ansicht der Finanzverwaltung und des UFS ist von einer besonderen Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit bei einem Heimaufenthalt erst dann auszugehen, wenn ein Anspruch auf Pflegegeld besteht. Dieser Rechtsauffassung hat der VwGH jüngst widersprochen.

1. Bisherige Rechtsauffassung

Übliche Aufwendungen oder Ausgaben der Lebensführung (insbesondere für den Haushalt und/oder den Unterhalt der Familienangehörigen) sind grundsätzlich der steuerlich unbeachtlichen Sphäre der Einkommensverwendung zuzurechnen und haben deshalb bei der Ermittlung der Einkünfte außer Ansatz zu bleiben (§ 20 Abs. 1 EStG). Dem Leistungsfähigkeitsprinzip wird diesbezüglich bereits durch die Steuerfreistellung des Existenzminimums im Rahmen der Ausgestaltung des Steuertarifs sowie diverser Absetzbeträge Rechnung getragen. Davon abweichend dürfen jedoch nach § 34 EStG Aufwendungen der Lebensführung bei der Einkommensermittlung berücksichtigt werden, wenn sie außergewöhnlich sind, dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen und seine wi...

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