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SWK 25, 1. September 2010, Seite 60

Unternehmereigenschaft: Nachhaltigkeit

Die Nachhaltigkeit ist Voraussetzung der Unternehmereigenschaft. Den Gegensatz zur nachhaltigen Tätigkeit bildet die einmalige oder gelegentliche Tätigkeit. Bei einer (zunächst) einmaligen Tätigkeit ist Nachhaltigkeit gegeben, wenn anhand objektiver Umstände auf die Absicht, sie zu wiederholen, geschlossen werden kann. Lediglich ein Veräußerungsgeschäft (Verkauf eines mit einem unfertigen Einfamilienhaus bebauten Grundstücks) stellt keine nachhaltige Tätigkeit dar. - (§ 2 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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