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SWK 25, 1. September 2010, Seite 131

Die Regierungsvorlage zur Finanzstrafgesetz-Novelle 2010

Strengere Strafdrohungen - neuer Tatbestand "Abgabenbetrug" - Klarstellungen zur Selbstanzeige

Der Ministerrat hat am die Regierungsvorlage (RV 874 BlgNR 24. GP) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 - FinStrG-Novelle 2010), beschlossen. Mit der Novellierung des FinStrG sollen Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung und neue Tatbestände die Rechtssicherheit im Sinne der Steuergerechtigkeit stärken: Durch strengere Strafdrohungen für bandenmäßige und gewalttätige Tatbegehung sowie durch die Normierung des neuen Tatbestands "Abgabenbetrug" sollen Finanzvergehen bei Vorliegen bestimmter Qualifizierungen eine angemessene Sanktionierung finden. Die Selbstanzeige soll u. a. im Hinblick auf eine tatsächliche Entrichtung der verkürzten Abgaben klarer gestaltet und dadurch vereinfacht werden, dass hinsichtlich der Behörde, bei der die Selbstanzeige eingebracht werden muss, eine größere Flexibilität geschaffen wird. Die Änderung des Bankwesengesetzes dient der Sicherstellung, dass das Bankgeheimnis nicht als Deckmantel missbraucht werden kann, um schweren Steuerbetrug und daran anschließende Geldwäsche zu verschleiern. Laut Protokoll-Anmerkungen soll es bis zur Beschlussfassung im Parlament noch Gespräche geben, u.a. über den Strafrahmen. Die Behandlung im Finanzausschuss...

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