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SWK 25, 1. September 2010, Seite 59

Altlastenbeitrag

Im Zusammenhang mit dem Altlastenbeitrag kommt eine erweiternde Interpretation des Ausnahmetatbestandes des § 3 Abs. 1a Z 7 ALSAG nur dann in Betracht, wenn dies der Normzweck (oder eine verfassungskonforme oder europarechtskonforme Auslegung) verlangen würde. Dies ist jedoch für den Verwaltungsgerichtshof nicht ersichtlich. - (§ 3 Abs. 1a Z 7 ALSAG), (Abweisung)

(, 0238 bis 0243)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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