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Vergisst das Einkommensteuerrecht auf Kranke und Behinderte?
Behinderten- und Krankenfreibeträge seit 1989 eingefroren
Die Situation von Behinderten und deren Angehörigen ist in allen Lebensbereichen schwer. Nicht nur, dass sie schwere körperliche Leiden erdulden müssen, werden sie überdies oft beruflich diskriminiert,und es entstehen ihnen im Vergleich zu Nichtbehinderten erhebliche Mehraufwendungen. Dieser erhöhte Aufwand wird zwar einkommensteuerlich durch Zuerkennung außergewöhnlicher Belastungen berücksichtigt - allerdings sind die entsprechenden Freibeträge seit Inkrafttreten des EStG 1988 trotz erheblicher Steigerungen der Verbraucherpreise nicht mehr valorisiert worden.
1. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Behindertenaufwendungen
Nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Diese Belastungen können verschiedener Natur sein; gemeinsame Merkmale sind, dass sie außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen müssen.
Auf den ersten Blick scheint im Steuerrecht für Behinderte bzw. Kranke ausreichend vorgesorgt zu sein, ergibt sich doch aus § 34 Abs. 6 EStG 1988, dass - zusammengefasst - Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen selbst bzw. bei Anspruch auf den Alleinver...