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Werbungskosten im Zusammenhang mit ausländischen Einkünften
Die Absetzbarkeit von Aufwendungen für "Fortbildung" im weitesten Sinn ist oftmalig Zankapfel zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung. Vor dem UFS war diesbezüglich ein Fall anhängig, der auch eine internationale Komponente hatte, als die Fortbildungsmaßnahme zu einem Dienstverhältnis im Ausland führte. Mit Entscheidung des gesamten Berufungssenates vom , RV/0908-L/05, löste der UFS die Rechtssache in drei Schritten und schloss sich dabei weder der Rechtsansicht des Finanzamts noch jener des Steuerpflichtigen an. In einem Beitrag in der Februar-Ausgabe der SWI stellt Mag. Bernhard Renner diese Entscheidung dar.