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SWK 7, 1. März 2008, Seite 313

"Hospitality Packages" für die EURO 2008

Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort

Elisabeth Baier und Wolfgang Puchleitner

Ein französischer Unternehmer (F) verkauft einem amerikanischen Unternehmer (U) diverse selbst geschnürte "Hospitality Packages" für die EURO 2008. Die Pakete umfassen VIP-Tickets zu Fußballspielen, den Transport in Österreich, Quartier und Bewirtung während der Veranstaltungen in Österreich sowie verschiedene Werbeartikel. Der Amerikaner (U) stellt diese "Hospitality Packages" im Rahmen eigener Werbemaßnahmen seinen Kunden unentgeltlich zur Verfügung. Liegt - durch den Verkauf der "Hospitality Packages" - eine in Österreich nicht steuerbare Werbeleistung des Leistungserbringers (F) mit Berechtigung zum Vorsteuerabzug vor?

Antwort: Diese "Hospitality Packages" stellen jeweils einheitliche sonstige Leistungen dar. Der Verkauf dieser "Hospitality Packages" ist jedoch keine Werbeleistung, sondern eine sonstige Leistung eigener Art. Die Steuerbarkeit beurteilt sich nach der Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG 1994. Der Beispielfall ist in Österreich nicht steuerbar, und der leistende Unternehmer (F) ist zum Vorsteuerabzug hinsichtlich der Vorleistungen berechtigt.

Entscheidend für die Lösung der Steuerbarkeit ist die Feststellung, ob die im Paket erbrachten Leistungen jeweils als Einzelleistungen (1) oder in...

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